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Mini Solaranlage ("Balkon Solar")
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Solar Balkonanlagen
Aktuelle Verfügbarkeit:
Unsere Solar Balkonanlagen sind derzeit wieder erhältlich in den Ausführungen Minianlage (820Wp Modulleistung - 600W Wechselrichter) und Kleinanlage (1200 Wp Modulleistung - 1KW Growatt Wechselrichter).
Diese sind jedoch nur für Abholer in unserem Lager in Hannover Empelde verfügbar. Bitte wählen Sie beim Bestellen die Versandart "Selbstabholung" aus.
Weitere Größen sind ebenfalls sofort ab Lager Hannover erhältlich. Diese stellen wir Ihnen passend zu Ihren Anforderungen zusammen.
In diesem Abschnitt finden Sie unsere Mini- und Einsteiger Photovoltaikanlagen.
Für die EEG-Freien Balkon Solaranlagen gelten in Deutschland für den Netzanschluss im Allgemeinen folgende Grundlagen:
- Wechselrichterleistung darf maximal 600W (600VA) betragen
- AC Anschluss über einen speziellen, berührungssicheren Stecker wie z.B. der Wieland RST20. Alternativ ggf. über einen Festverdrahtung.
- Wechselrichter muss nach VDE 4105 zertifiziert sein wie z.B. unser APSystems DS3-S Mikrowechselrichter
In Deutschland gelten für die EEG-Freien Balkon Solaranlagen im Allgemeinen folgende Grundlagen:
- Die Wechselrichterleistung darf maximal 600W (600VA) betragen
- Der AC Anschluss erfolgt über einen speziellen, berührungssicheren Stecker wie z.B. der Wieland RST20 oder über eine Festverdrahtung.
- Der Wechselrichter muss nach VDE 4105 zertifiziert sein, wie z.B. unser APSystems DS3-S Mikrowechselrichter.
Der Anschluss der Anlage muss über einen berührungssicheren Stecker erfolgen, wie z.B. ein Wieland RST20. Ein normaler Schuko Stecker ist nicht berührungssicher und daher nicht zulässig.
VDE zertifizierte Wechselrichter verfügen jedoch über einen sogenannten NA-Schutz (Inselnetzerkennung). Der NA Schutz sorgt dafür, dass der Mikrowechselrichter nur arbeitet, wenn er am Netz angeschlossen ist. Wird der Netzstecker gezogen, schaltet er in Sekundenbruchteilen ab. Auf dieser Basis kann argumentiert werden, dass der Anschluss der Mini PV Anlage auch über einen Schuko Stecker zulässig ist. Es sollte jedoch immer mit einer elektrischen Fachkraft oder dem Netzbetreiber geklärt werden, welche Anschlussart die beste Wahl ist.
Eine Minianlage muss zwar im Marktstammdatenregister durch den Betreiber registriert werden, aber das Anmeldeverfahren ist vereinfacht. Einige Netzbetreiber bestehen jedoch darauf, dass der Standardzähler durch einen Zweirichtungszähler ausgetauscht wird.
