Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der A-E-S Europe GmbH registriert unter HRB 205848 beim Amtsgericht Hannover / Deutschland
(Stand 01.01.2024):
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher
Abschnitt A:
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (A-E-S Europe GmbH) über die Internetseite https://shop.europe-solar.de/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.
(2) Die Darstellung der Waren bei shop.europe-solar.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Mit Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Vor Abgabe der Bestellung werden dem Kunden die Bestelldaten in einer Übersicht angezeigt. Der Kunde kann die Bestelldaten ändern, indem er in der Leiste oberhalb der Bestellübersicht den jeweiligen Bestellschritt anklickt. Die Bestellung kann jedoch nur aufgegeben werden, wenn der Kunde die Geltung dieser AGB akzeptiert hat, indem er bei der entsprechenden Check-Box durch Anklicken ein Häkchen gesetzt hat. Die AGB können über die Funktion „Drucken“ ausgedruckt und über die Funktion „Speichern“ gespeichert werden.
(3) Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Die Eingangsbestätigung enthält nochmals alle Bestelldaten und kann vom Kunden ausgedruckt oder gespeichert werden. Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Kaufangebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Zusendung der Ware zustande. Wählt der Kunde die Bezahlart "Vorkasse", kommt der Kaufvertrag abweichend von den vorstehenden Regelungen bereits mit der Übersendung der Zahlungsaufforderung in der Eingangsbestätigung zustande.
(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Es gilt unsere Datenschutzerklärung zu finden auf unserer Webseite unter dem Punkt "Datenschutz & Haftung"
§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 4 Gewährleistung
(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 5 Warenverfügbarkeit, Höhere Gewalt
(1) Sofern eine bestellte Ware nicht lieferbar ist, weil wir von einem Lieferanten ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig beliefert werden, obwohl dieser vertraglich dazu verpflichtet war (kongruentes Deckungsgeschäft), werden wir Sie unverzüglich über diesen Umstand sowie die voraussichtliche Dauer der Lieferverzögerung unterrichten. Dauert die Lieferverzögerung länger als zwei Wochen an, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Widerrufs werden wir Ihnen eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
(2) §5 dieser AGB gilt gleichermaßen bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr oder anderer unvorhersehbarer und nicht von uns zu vertretender Umstände wie z.B. Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebsstörungen oder Mangel an Transportmitteln.
§ 6 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 7 Änderungsklausel
Der Anbieter ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Aus selbigen Gründen können Abbildungen vom tatsächlichen Produkt abweichen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.
§ 8 Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 12 Absatz 3 UStG) in Deutschland
Erwerben Sie Solarartikel von uns, welche im Sinne von § 12 Absatz 3 UStG mit einem Nullsteuersatz begünstigt sind, erklären Sie mit Ihrer Bestellung ausdrücklich, dass Sie die Voraussetzungen gemäß § 12 Absatz 3 UStG erfüllen und begünstigt sind.
Hierzu gehört im Besonderen:
- Der Erwerber ist selber Betreiber der Photovoltaikanlage mit Standort in Deutschland. Es erfolgt keine Weitergabe der gekauften Komponenten.
- Die Anlage wird in Deutschland auf oder an einem begünstigten Gebäude bzw. gebäudenah fest installiert.
- Alle erworbenen Teile werden ausschließlich in der Anlage des Erwerbers verbaut und sind wesentliche Komponenten für den Betrieb der Solarstromanlage. Weitere Nachweise über den Verbau in dieser Anlage werden bei Bedarf erbracht.
Sie bestätigen, dass Sie bei Ablehnung des Nullsteuersatzes oder falsch gemachten Angaben haften und im Falle einer nachträglich erhobenen Mehrwertsteuer diese an uns nachzahlen.
Sollte keine Begünstigung vorliegen, informieren Sie uns umgehend. Keine Begünstigung liegt z.B. bei Unternehmern oder Zwischenhändlern vor.
§ 9 Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen (§ 28 Absatz 62 UStG) in Österreich
Erwerben Sie Solarartikel von uns, welche im Sinne von § 28 Absatz 62 UStG Österreich mit einem Nullsteuersatz begünstigt sind, erklären Sie mit Ihrer Bestellung ausdrücklich, dass Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und begünstigt sind.
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Abschnitt B:
Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
A-E-S Europe GmbH
Am Riembach 7
31171 Nordstemmen
Deutschland
Telefon: 050694803670
E-Mail: info@shop.europe-solar.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen "Zustandekommen des Vertrages" unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I.).
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online - Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Ware und/oder Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.
5.3. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu tragen sind. Entstandene Kosten der Geldübermittlung sind von Ihnen auch in den Fällen zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.
5.4. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
6. Lieferbedingungen
6.1. Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.
6.2. Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.
7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung" in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt IA).
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschliesslich für Gewerbekunden (B2B).
§1 Geltung der Bedingungen
- Unsere Lieferungen, Leistungen und angebotene Waren oder Dienstleistungen im Solar-, Photovoltaikbereich und Handel mit sonstigen Erzeugnissen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Vom Kunden entgegensprechende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Angebot, Auftragsbestätigung und Vertragsschluss
- Unsere Angebote erfolgen unter Vorbehalt des Zwischenverkauf. Sofern wir diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben sind sie daher freibleibend und unverbindlich bis zum Vertragsabschluss.
- Eventuelle Abweichungen in der Auftragsbestätigung von der Bestellung müssen uns umgehend schriftlich mitgeteilt werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstlieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Bei einer Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde umgehend informiert und die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
- Technische Änderungen durch den Zulieferer bleiben vorbehalten, sofern dadurch dem Käufer keine unzumutbaren Nachteile entstehen.
- Garantien sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Hersteller zugesichert wurden und sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch unsere Verpflichtungen aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind. Im Übrigen gelten die Herstellergarantien für alle von uns gelieferten Waren. Wir übernehmen selbst keine Garantien.
- Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Etwaige Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten vorgelegt werden.
- Bei Vertragsvortäuschung oder Datenmissbrauch behalten wir uns das Recht vor Schadenersatz zu verlangen.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die Lieferungen und Leistungen von A-E-S Europe GmbH richtet sich nach dem Vertrag. Entsprechendes gilt für Zahlungsweise und Fälligkeit.
- Als Zahlungswährung wird Euro festgelegt. Zahlungen in anderen Währungen sind möglich, bedürfen jedoch unserer schriftlichen Bestätigung. Uns dürfen hierdurch keine Wechselkursnachteile entstehen.
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere durch Materialpreisänderungen eintreten behalten wir uns das Recht vor Preise entsprechend anzupassen. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
- Für Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Der Kaufpreis ist bei erfolgreicher Übergabe an den Käufer oder an dessen Spediteur vollständig und ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
- Der Käufer ist bei Mangelrügen zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder zwischen uns unstreitig sind. Er ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- Wir sind bei Zahlungsverzug des Käufers und unter vorheriger Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Ware an einen anderen Kunden zu verkaufen, auch wenn der Käufer die Ware bereits angezahlt hat. Eine Rückerstattung des angezahlten Betrags erfolgt nach Abzug aller Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns, Zinsen, Bearbeitungs- und Verwaltungskosten sowie sonstiger Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf der zurückbehaltenen Ware entstehen.
§4 Liefer- und Leistungszeit
- Die in unseren Angeboten angebenen Liefertermine sind Richtzeiten. Diese stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Es sei denn, das ein Liefertermin von uns schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert wurde. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, hoheitlicher Massnahmen und höherer Gewalt die nicht unserer Einflussnahme unterliegen. Hierzu gehören zum Beispiel Fabrikationsstörungen beim Zulieferer, Arbeitsverzörgerungen, Betriebsstörungen, Zulieferverzögerungen, soweit diese Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware Einfluss haben. In einem vorstehend definierten Fall informieren wir den Auftraggeber unverzüglich sobald wir Kenntniss darüber haben. Schadenersatzforderungen aufgrund von Verzug und aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages sind in Fällen unvorhergesehener Ereignisse ausgeschlossen. Wir sind ferner nicht verpflichtet, in diesem Fall zu liefern und können ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Wir bemühen uns allerdings ein neuerliches Angebot zu gegebenenfalls dem unvorhergesehenen Ereignisses angepassten Bedingungen zu unterbreiten.
- Wenn der Zulieferer nicht mehr produziert und/oder aus anderen Gründen trotz Aufforderung nicht liefert sind wir nicht verpflichtet zu liefern und sind berechtigt von dem Vertrag zurücktreten. Voraussetzung für dieses Rücktrittsrecht ist, dass die Ware von anderen Lieferanten zu selbigen Konditionen nicht zu beschaffen ist. Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist dann ausgeschlossen. Sollten wir aus anderen Gründen nicht liefern und in Lieferverzug geraten, kann der Käufer den Rücktritt aus dem Kaufvertrag ohne Anspruch auf Schadenersatz erklären. Angezahlte Gelder werden in diesem Fall unverzinst und in der angezahlten Währung zurückerstattet.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.
- Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt, wenn alle technischen und finanziellen Fragen geklärt sind. Ebenso hat der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
- Unsere Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, wenn der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht. Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.
- Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Sollte unsere Rechnung bis eine Woche nach Ankunft der betreffenden Waren im Zielhafen oder in unserem Lager noch nicht beglichen sein, sind wir berechtigt, die getätigte Anzahlung zunächst als Sicherheit für unsere offene Restforderung zu behalten. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über und hat der Käufer alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten zu tragen.
- Der Käufer ist verpflichtet, den mit der Lieferung erhaltenen Lieferschein gegenzuzeichnen und innerhalb von 3 Werktagen an die A-E-S Europe GmbH zu senden. Offensichtliche Schäden an der Ware sind sofort auf dem Lieferschein zu vermerken.
§5 Gefahrenübergang
1. Die Gefahr geht auf den Kunden über,sobald die Ware am Zoll- und Bestimmungshafen oder in unserem Lager vom Käufer abgeholt und die Frachpapiere oder Lieferschein an den Käufer übergeben werden.
2. Freihaus Lieferungen sind gesondert zu vereinbaren. Eine Freihaus Lieferung setzt voraus, dass der Käufer uns einen schriftlichen Auftrag erteilt. Die dadurch resultierenden Mehrkosten für Versicherung und Weitertransport vom Bestimmungshafen oder Zwischenlager gehen zu Lasten des Käufers. Gefahrenübergang ist bei Freihaus Lieferungen die Übergabe beim Kunden und Aushändigung des Lieferscheins.
3. Übernimmt der Käufer die Organisation des Transports und Versicherung der Ware vom Ankunftshafen oder unserem Lager zu seinem Lager selbst, so sind wir von den dadurch anfallenden Kosten befreit.
4 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
§6 Mängelhaftung
1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 und §378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies bedeutet insbesondere, dass die Ware unverzüglich nach Entgegennahme durch den Käufer auf etwaige Transportschäden oder offensichtliche Mängel zu untersuchen ist. Auf Verlangen der A-E-S Europe GmbH ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an die A-E-S Europe GmbH zurück zu senden.
2. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren gemäß aktueller gesetzlicher Regelung.
3. Der Käufer hat die Reklamation so darzustellen, dass er den Mangel der Ware fachmännisch beschreibt, wenn möglich mit Fotos dokumentiert und uns auf Verlangen ein Exemplar der reklamierten Module zwecks Durchführung eigener Untersuchung zur Verfügung stellen.
4. Farbabweichungen geringeren Ausmaßes und Farbabweichungen, die auf die Verwendung oder Zusammenstellung unterschiedlicher Materialien zurückzuführen sind sowie produktionsbedingte optische Mängel, die nicht zu einer eingeschränkten technischen Verwendung führen, gelten als vertragsgemäß. Dies gilt auch für Leistungsabweichungen bei Photovoltaikmodulen im Rahmen einer Toleranz von +/- 3 %.
5. Als Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der technischen Produktbeschreibung hervorgehen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir, gemeinsam mit unserem Lieferanten, zu Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung (Reparatur, Teilersatz, Teileaustausch) fehl oder sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt in sonstiger Weise die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
9. Im Falle einer Rücknahme sind die mangelhaften Liefergegenstände in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bzw. durch unseren Lieferanten bereitzuhalten und auf unsere Aufforderung an uns zurückzusenden.
10. Unsere Haftung beschränkt sich nur auf Reklamationen unseres unmittelbaren Kunden. Werden die gelieferten Waren von unserem Kunden an Dritten weiterverkauft, so haften wir nicht für deren Reklamationen, insbesondere wenn die Ware bereits installiert bzw. benutzt wurden, da wir Schadenersatzansprüche infolge von falscher Benutzung oder Naturschäden, insbesondere durch Blitz, Wasser, Regen, Schnee, Eis nicht haften.
§7 Gesamthaftung
1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
2. Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
4. Unsere Haftung ist – soweit rechtlich zulässig – auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
§8 Instruktionen und Produktbeobachtung
- Der Käufer ist verpflichtet, die vom Lieferanten herausgegebenen Produktinstruktionen sorgfältig zu beachten und an etwaige Nutzer und seine Abnehmer mit besonderem Hinweis weiterzuleiten. Dieses gilt inbesondere für Installations- und Wartungsanleitungen. Eventuelle Unklarheiten sind unverzüglich, noch vor Installation und Inbetriebnahme mit der A-E-S Europe GmbH zu klären.
- Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gemäß §8 Abs. 1 nicht nach und werden hierdurch Produkt- oder Produzentenhaftungsansprüche gegen den Lieferanten ausgelöst, stellt der Besteller den Lieferanten im Innenverhältnis von diesen Ansprüchen frei; sind von dem Lieferanten zu vertretende Umstände mitursächlich geworden, erfolgt die Freistellung nach dem Verursachungsanteil.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte des Lieferanten und deren praktische Verwendung zu beobachten. Dies gilt auch nach der Weiterveräußerung. Die Produktbeobachtungspflicht bezieht sich insbesondere auf noch unbekannte schädliche Eigenschaften des Produktes oder auf Verwendungen und Verwendungsfolgen, die eine Gefahrenlage schaffen. Auf gewonnene Erkenntnisse ist der Lieferant unverzüglich hinzuweisen
§9 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Sofern unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Waren untrennbar vermischt oder verarbeitet wird, so erwerben wir Eigentum in dem Verhältnis des Wertes der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu den mit diesen vermischten oder verarbeiteten Waren (Miteigentum). Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§10 Beratung
- Beratungen werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Sie befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Für die Richtigkeit von in Kundengesprächen gemachten Aussagen übernehmen wir grundsätzlich keine Gewähr. Eine verbindliche Beratung setzt einen gesonderten, vergütungspflichtigen Beratungsvertrag voraus. Grundsätzlich sind wir nicht dazu verpflichtet, Kunden über alle Umstände im Einzelnen aufzuklären, die für seine Entscheidung, einen Vertrag abzuschließen, von Bedeutung sein könnten. Eine Pflicht zur Aufklärung besteht nur dann, wenn der Kunde in der konkreten Situation eine Aufklärung erwarten darf, so dass ein Verschweigen relevanter Tatsachen gegen Treu und Glauben verstoßen würde.
- Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten der A-E-S Europe GmbH und liegen im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden. Ausgenommen hiervon sind geschlossene Generalunternehmer- oder Werkverträge welche einen gesonderten und entsprechend gekennzeichneten Vertrag voraussetzen.
§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Incoterms 2010.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.8.2 Vertragsänderungen, Nebenabreden und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
III. Allgemeine Geschäftsbedingungen ausschliesslich für Generalunternehmerverträge und Werkverträge
§ 1 Änderung der Leistung
- Der Kunde ist berechtigt, Änderungen an der ursprünglich vereinbarten Leistung anzuordnen. Über Leistungsänderungen oder verlangte zusätzliche Leistungen, die vom Kunden angeordnet werden, sind vor der Ausführung schriftliche Nachtragsverträge zu schließen. Die Nachtragsverträge sollen eine Preisvereinbarung und eine Regelung über die Kostentragung enthalten. Sie sollen auch die Auswirkungen über die Bauzeit regeln.
- Kommt kein Auftrag über den Änderungs- oder Zusatzwunsch des Kunden zustande, kann dieser hieraus keine besonderen Rechte herleiten.
§ 2 Abnahme
- Nach Erbringung aller Leistungen (Errichtung der Anlage, Mitteilung durch uns) findet eine Schlussabnahme statt. Teilabnahmen sind möglich, wenn eine Vertragspartei es verlangt.
- Alle Abnahmen erfolgen förmlich. Es sind jeweils Abnahmeprotokolle zu erstellen und von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen.
- Erklärt der Kunde zwei Wochen nach unserer Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Solaranlage die Abnahme nicht und hat er uns in der Zwischenzeit auch keine wesentlichen Mängel mitgeteilt, so gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.
- Die Abnahme kann nicht verlangt werden, wenn noch wesentliche Mängel vorhanden sind. Die Mängel sind uns schriftlich mitzuteilen. Wir werden die Mängel in angemessener Frist beseitigen.
§ 3 Vertragsdauer / Kündigung
- Das Vertragsverhältnis der Parteien endet mit der Abnahme. Es kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von acht Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Kunden dies erfordern.
- Im Fall der Kündigung ist uns für die bis zum Vertragsende geleisteten sonstigen Dienste die volle Vergütung zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als wir dadurch Aufwen- dungen ersparen und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen haben.
§ 4 Gewährleistung / Mängelbeseitigung
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Schlussabnahme.
- Die Gewährleistungsansprüche des Kunden können von diesem nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an der Solaranlage durchgeführt hat oder Dritte hat durchführen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Änderungen unsere Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschweren und die gemeldeten Mängel nicht auf diese Änderung zurückzuführen sind.
A-E-S Europe GmbH (www.europe-solar.de, www.shop.europe-solar.de)
Hansastrasse 68
30952 Ronnenberg Stand: 31.01.2023