Batteriegesetzhinweise
Information zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:
A-E-S Europe GmbH
Hansastrasse 68
D-30952 Ronnenberg
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes - dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Am 24. März 2005 trat das neue Gesetz 'ElektroG' (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) in Kraft. Zu den Elektro- und Elektronik-Altgeräten im Sinne das ElektroG zählen alle Geräte, die mit einer durchgestrichnen Mülltonne gekennzeichnet sind. Am dem 24. März 2006 können demnach alle Verbraucher(innen) ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte mit dieser Kennzeichnung kostenlos bei den Kommunalen Sammelstellen, wie z.B. Wertstoffhöfen, abgeben. Entsprechende Geräte dürfen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden !